Burgenländische Heizungs- und KlimaanlagenV 2019
LGBl-B 2025/3
Aufgrund der Indexierung der Überprüfungsentgelte hat die LReg die Entgelte entsprechend den Änderungen der Verbraucherpreise zu Beginn eines Jahres neu festzusetzen, wenn die Änderung der Verbraucherpreise bis Juni des Vorjahrs seit der letzten Festsetzung mindestens 3 % beträgt.

