Bereits ab 13. 4. 2024 gelten die Vorgaben der VO über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (VO [EU] 2023/1804). Kern dieser VO ist eine Verpflichtung für die EU-MS, eine ausreichende Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Pkw und Lkw insb im TEN-V-Straßennetz zu gewährleisten (zB für Pkw längstens alle 60 km eine Ladestation).
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

