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Legistik: Vorfahrt für E-Mobilitätsinfrastruktur

Schnell und AktuellAufsatzPeter Sander, Martin NiederhuberRdU 2024/3RdU 2024, 3 Heft 1 v. 8.2.2024

Bereits ab 13. 4. 2024 gelten die Vorgaben der VO über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (VO [EU] 2023/1804). Kern dieser VO ist eine Verpflichtung für die EU-MS, eine ausreichende Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Pkw und Lkw insb im TEN-V-Straßennetz zu gewährleisten (zB für Pkw längstens alle 60 km eine Ladestation).

Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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