Ziemlich genau ein Jahr dauert es noch, dann wird ab 1. 1. 2025 auch auf Kunststoffgetränkeflaschen und -dosen ein Einwegpfand eingehoben. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich bereits seit der AWG-Nov BGBl I 2021/200 in § 14c AWG 2002.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

