Energiegemeinschaften gelten als Instrumente zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien sowie der Dezentralisierung der Energieversorgung und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Wer sich mit der Gründung oder dem Beitritt zu einer Energiegemeinschaft beschäftigt, wird schnell auf den Begriff der "Betriebs- und Verfügungsgewalt" stoßen. Bisher gibt es jedoch keine gesetzliche Definition oder weiterführende Konkretisierung dieses Begriffs, was eine Reihe von Fragen aufwirft. So bleibt bspw unklar, in welchem Umfang die Betriebs- und Verfügungsgewalt ausgeübt werden kann und welche Auswirkungen es hat, wenn diese nicht oder in nicht ausreichendem Maß an die Energiegemeinschaft übertragen wird. Dieser Beitrag gibt eine Definition des Betriebs und der Verfügungsgewalt und zeigt mögliche Konsequenzen der Nichteinräumung der Betriebs- und Verfügungsgewalt auf.