Das BVwG setzt sich im Zuge des UVP-Genehmigungsverfahrens für das Pumpspeicherwerk Koralm mit den Folgen einer mangelhaften Ausweisung und Meldung eines Europaschutzgebiets auseinander. In diesem Fall wurde im vorhabensrelevanten Gebiet zwar das Natura 2000-Gebiet Koralpe gem Art 4 Abs 1 FFH-RL rechtskonform an die EK gemeldet, jedoch - entgegen der Verpflichtung der MS - noch nicht durch innerstaatliche V zu einem Europaschutzgebiet erklärt und ausgewiesen.