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Judikatur: Novum - NGOs haben Recht auf Anfechtung von Verordnungen bei Behörden

Schnell und aktuellAufsatzLisa Brandauer, Katharina HäuslerRdU 2023/102RdU 2023, 179 Heft 5 v. 6.10.2023

Der VwGH räumt in seiner kürzlich ergangenen Entscheidung zur NÖ Fischotter-V anerkannten Umweltorganisationen das Recht ein, V, die Unionsumweltrecht umsetzen, überprüfen zu lassen. Begründend führte der VwGH aus, dass die V in Umsetzung von unionsrechtlichem Umweltrecht ergangen war und NGOs in diesem Fall aufgrund der bisher ergangenen Rspr ein Antragsrecht auf Änderung und Aufhebung im Rahmen des Behördenverfahrens hätten (VwGH 13.

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