Stehen die Regeln über die Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechts im Einklang mit dem Europarecht? Ja, das war jüngst die Antwort des VwGH in seiner E vom 26. 1. 2023, Ra 2020/07/0068 - soweit sich diese Frage für ihn stellte. Anlass dafür war ein steirischer Fall, in dem ein italienisches Unternehmen die Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechts für den Bestand und Betrieb eines Wasserkraftwerks angestrebt hatte. Inhaber des dafür seit Jahrzehnten bestehenden, dinglich an ein Grundstück gebundenen Wasserbenutzungsrechts war es allerdings nicht. Es war daher auch nicht "bisher Berechtigter" iSd § 21 Abs 3 WRG, der allein, folgt man dem Wortlaut des Gesetzes, die "Wiederverleihung" beanspruchen kann. Wasserberechtigt war ein anderes Unternehmen, das mit den Aktivitäten jenes Konkurrenten auch keineswegs einverstanden war.