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Tirol

Aktuelles UmweltrechtLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2023/73RdU 2023, 119 Heft 3 v. 13.6.2023

Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen

LGBl-T 2023/28

Mit der Nov wurde das punktuelle Verbrennen von schädlings- und krankheitsbefallenen Pflanzen oder Pflanzenteilen erlaubt, wenn ein solches Verbrennen unbedingt erforderlich ist, weil keine andere ökologisch verträgliche Methode anwendbar ist, und das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich durch Abbrennen von Rebholz oder Stroh als Frostschutzmaßnahme im Zeitraum 1.

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