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Grundsatzgenehmigung des ÖBB-Weststreckenausbaus Linz-Marchtrenk

RechtsprechungJudikaturFlorian RathmayerRdU 2023/74RdU 2023, 123 - 126 Heft 3 v. 13.6.2023

§ 18 Abs 1, § 24f Abs 9 UVP-G; § 10 Abs 4 AVG

§ 10 Abs 4 AVG ist nicht eingeschränkt auf das Agieren eines Vertreters etwa im Rahmen einer mündlichen Verhandlung, sondern gilt auch für schriftliche Anbringen von Beteiligten an die Beh.

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