Zonierung für Windkraftanlagen
LGBl-B 2023/9
In Anlage 1 der V wurden Zonen als Eignungszonen gem § 53c Abs 1 Bgld Raumplanungsgesetz 2019 festgelegt. Der örtliche Geltungsbereich der V bezieht sich auf die Gebiete der Gemeinden Deutschkreutz, Halbturn, Neusiedl am See, Weiden am See, Nikitsch und Pama.

