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Judikatur: EuGH zum vorrangigen Netzzugang für "Hybridanlagen"

Schnell und AktuellAufsatzPeter Sander, Manuel PlanitzerRdU 2023/56RdU 2023, 91 Heft 3 v. 13.6.2023

Der EuGH hatte sich in einer rezenten E v 20. 4. 2023 (C-580/21) mit der Frage zu beschäftigen, ob sog Hybridanlagen, also Anlagen, in denen gleichzeitig Strom aus erneuerbaren als auch aus nicht erneuerbaren Quellen produziert wird (konkret eine thermische Abfallverwertungsanlage in Deutschland), in den Anwendungsbereich des privilegierten Netzzuganges für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Art 16 Abs 2 lit c der EE-RL [2009/28/EG ]) fallen.

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