Mit einem Erk ließ das LVwG Vorarlberg am 14. 11. 2022 aufhorchen (LVwG-401-1/2021-R18). Inhaltlich ging es um die ALSAG-Pflicht von Waschschlämmen, die in einem Bergbaubetrieb beim Reinigen des abgebauten Kieses und anschließend beim Behandeln dieser Waschwässer durch Entflüssigen entstehen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

