Die Umwandlung von Waldboden in eine waldfremde Nutzungsart ist grundsätzlich verboten. Damit Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur verwendet werden darf, bedarf es einer Rodungsbewilligung. Der Antrag auf Rodungsbewilligung ist bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzubringen und hat ua die beabsichtigte waldfremde Nutzungsart - den Rodungszweck - zu enthalten. Die behördlichen Vorgaben zur Erfüllung des Rodungszwecks sind knifflig. Es gibt einiges zu beachten.

