Mit LGBl-K 2022/67 wurde die Krnt Bau-ÜbertragungsV erlassen. Diese trat mit 1. 9. 2022 in Kraft, gleichzeitig trat die V, mit der die Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei im Bereich der BH Hermagor auf Beh des Landes übertragen wurden, außer Kraft.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

