Mit LGBl-B 2022/50 wurde die Bgld Stare-Vertreibungs-V 2022 erlassen. Zur Vermeidung erheblicher Schäden an Weinbaukulturen können bestimmte Maßnahmen im Bereich der jeweiligen Weinbauflächen eines Gemeindegebiets angeordnet werden.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

