Mit BGBl I 2022/68 wurde das EnergielenkungG 2012 novelliert. Mit der Nov sollte für den Endverbraucher der Anreiz geschaffen werden, vorsorglich Gasmengen einzuspeichern, für den Fall einer unmittelbar drohenden oder bereits eingetretenen Störung der Gasversorgung.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

