Mit BGBl I 2022/123 wurde das BStrG novelliert. Mit der Nov wurde die Unions-RL über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur umgesetzt. Eine wesentliche Neuerung stellt die Erweiterung des Anwendungsbereiches der RL dar, wonach künftig nicht nur Straßen des transeuropäischen Straßennetzes (TEN-Netz), sondern auch Autobahnen und Schnellstraßen außerhalb des TEN-Netzes in den Anwendungsbereich der RL fallen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

