vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Alte Donau ist privater See

RechtsprechungJudikaturErika M. Wagner, Daniel Ennöckl, Ferdinand KerschnerRdU 2022/116RdU 2022, 215 - 217 Heft 5 v. 5.10.2022

Die Alte Donau wurde im Zuge der Donauregulierung vollständig vom Hauptstrom der Donau getrennt. Sie fließt nicht mehr, wird vom Grundwasser gespeist und ist als eigenständiges, stehendes Oberflächengewässer zu behandeln. Da die Alte Donau durch die Umgestaltung eines bereits an dieser Stelle bestehenden Gewässers - eines Arms des Donaustroms - geschaffen wurde, ist sie als See iSd § 3 Abs 1 lit d WRG und damit als Privatgewässer anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!