Die Alte Donau wurde im Zuge der Donauregulierung vollständig vom Hauptstrom der Donau getrennt. Sie fließt nicht mehr, wird vom Grundwasser gespeist und ist als eigenständiges, stehendes Oberflächengewässer zu behandeln. Da die Alte Donau durch die Umgestaltung eines bereits an dieser Stelle bestehenden Gewässers - eines Arms des Donaustroms - geschaffen wurde, ist sie als See iSd § 3 Abs 1 lit d WRG und damit als Privatgewässer anzusehen.

