Mit LGBl-V 2022/29 wurde die Rotwild-Tbc-V geändert. Die Probenziehung im Tbc-Bekämpfungsgebiet wurde neu geregelt und hat nunmehr der Jagdnutzungsberechtigte im Tbc-Beobachtungsgebiet jährlich Proben von 20 % der erlegten mehrjährigen Rotwildstücke abzugeben.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

