Das Herüberwachsen(lassen) von Wurzeln und Ästen ist idR nicht als unmittelbare Zuleitung zu qualifizieren, weil es an einem menschlichen Zutun fehlt.
Das Herüberwachsen(lassen) von Wurzeln und Ästen ist idR nicht als unmittelbare Zuleitung zu qualifizieren, weil es an einem menschlichen Zutun fehlt.
