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Vorrang des Selbsthilferechts nach § 422 ABGB gegenüber Abwehrrecht

RechtsprechungJudikaturErika Wagner, Daniel Ennöckl, Ferdinand KerschnerRdU 2022/66RdU 2022, 126 - 132 Heft 3 v. 2.6.2022

Das Herüberwachsen(lassen) von Wurzeln und Ästen ist idR nicht als unmittelbare Zuleitung zu qualifizieren, weil es an einem menschlichen Zutun fehlt.

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