Im Bereich des Umwelt-Verwaltungsstrafrechts bewegte sich die höchstgerichtlichen Rspr 2018 weitgehend in bekannten Bahnen. Vereinzelt ließen einschlägige Judikate gleichwohl aufhorchen, und eine über den Bereich des Umwelt-Verwaltungsstrafrechts kann eine hinausgehende Relevanz nicht ausgeschlossen werden.
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