Mit LGBl-O 2019/98, ausgegeben am 29. 11. 2019, wurde das OÖ BiomasseförderungsG erlassen. Dieses ist das AusführungsG zum Biomasseförderung-GrundsatzG, BGBl I 2019/43. Dieses GrundsatzG verpflichtet die Ausführungsgesetzgeber, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfall mit hohem biogenem Anteil zu fördern.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.