Mit LGBl-N 2019/98, ausgegeben am 28. 11. 2019, wurde die NÖ Fischotter-V erlassen. Die V gilt an Teichanlagen, die der Zucht und Produktion von Speisefischen oder Setzlingen dienen, und die sich in der festgelegten Region aus 56 Gemeinden befinden.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.