Am 31. 7. 2019 wurde die AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019 kundgemacht. Diese sieht umfangreiche Änderungen für abfallrechtliche Behandlungsanlagen, Abfallsammler und -behandler sowie das Feststellungsverfahren vor. Zudem wurde das weitläufig als "Plastiksackerlverbot" bekannte Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen ab 1. 1. 2020 festgelegt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
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