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ALSAG: Auch Abfallbegriff darf nicht gegen den Wortlaut "pro fisco" ausgelegt werden

RechtsprechungSchwerpunkt AbfallrechtJudikaturEva Schulev-Steindl, Ferdinand KerschnerRdU 2019/133RdU 2019, 215 - 218 Heft 5 v. 9.10.2019

Dem ALSAG liegt der Abfallbegriff des AWG 2002 zugrunde.

Die Legaldefinition eines in einer Ausnahmebestimmung verwendeten Ausdrucks ("Bodenaushubmaterial") erfüllt nicht die Funktion einer vom Abfallbegriff des AWG 2002 losgelösten Definition von "Abfällen".

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