Der mit der Errichtung und Erhaltung wirtschaftlich Belastete darf anstelle des Eigentümers eines Waldgrundstücks, der durchaus auch von einer Forststraße profitiert, eine Fahrerlaubnis für diese Forststraße erteilen.
10 Ob 36/18v
Der mit der Errichtung und Erhaltung wirtschaftlich Belastete darf anstelle des Eigentümers eines Waldgrundstücks, der durchaus auch von einer Forststraße profitiert, eine Fahrerlaubnis für diese Forststraße erteilen.
10 Ob 36/18v