§ 5 Abs 2 WRG; § 12 Abs 2 WRG; § 12a WRG
Mit dieser Entscheidung geht der VwGH der Frage nach, ob ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung des "Standes der Technik" im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren besteht.
VwGH 2009/07/0046
§ 5 Abs 2 WRG; § 12 Abs 2 WRG; § 12a WRG
Mit dieser Entscheidung geht der VwGH der Frage nach, ob ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung des "Standes der Technik" im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren besteht.
VwGH 2009/07/0046