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Festlegung eines Schutzgebiets

RdU-LeitsätzeWasserrechtBearb. v. Ferdinand KerschnerRdU-LSK 2008/37RdU-LSK 2008, 130 Heft 4 v. 15.8.2008

§ 34 WRG 1959

Grundsätzlich ist die Wasserrechts-Beh auch ohne Antrag des Wasserberechtigten dazu von Amts wegen verpflichtet, hygienische und wasserwirtschaftlich notwendige Anordnungen zu treffen. Welche Verpflichtungen löst nun der Antrag auf Ausweisung eines Schutzgebiets bei der Beh aus?

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