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Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung

RdU-LeitsätzeWasserrechtBearb. v. Ferdinand KerschnerRdU-LSK 2008/33RdU-LSK 2008, 129 Heft 4 v. 15.8.2008

§ 12 WRG 1959

Eine wasserrechtliche Bewilligung darf erst erteilt werden, wenn feststeht, dass bestehende Rechte nicht verletzt werden. Ist es jedoch möglich unter Vorbehalt eines Beweissicherungsprogramms zur Feststellung der Verletzung von Rechten, eine wasserrechtliche Bewilligung zu erteilen, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob bestehende Rechte verletzt werden, oder nicht?

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