§ 13 GewO 1994; § 87 Abs 2 GewO 1994
Nur Gläubigerinteressen an der Fortführung des Gewerbes können ein Absehen vom Entzug der Gewerbeberechtigung nach der Abweisung des Konkurseröffnungsantrags mangels Kostendeckung rechtfertigen.
VwGH 28.3.2007, 2005/04/0282