§ 356b Abs 1 Z 1 GewO 1994; § 74 Abs 2 Z 5 GewO 1994
Da die Versickerung von Abwasser eine eigene wasserrechtliche Genehmigung erfordert, ist eine Mitbehandlung im gewerbebehördlichen Verfahren nicht geboten.
VwGH 28.3.2007, 2006/04/0105
§ 356b Abs 1 Z 1 GewO 1994; § 74 Abs 2 Z 5 GewO 1994
Da die Versickerung von Abwasser eine eigene wasserrechtliche Genehmigung erfordert, ist eine Mitbehandlung im gewerbebehördlichen Verfahren nicht geboten.
VwGH 28.3.2007, 2006/04/0105