§ 10 Abs 5 nö BauO
Die Bestätigung gem § 10 Abs 5 nö BauO ist nicht als Bescheid zu qualifizieren. Die Grundeigentümer erlangen durch das gesetzlich normierte Einwilligungserfordernis bezüglich der Grenzänderungen Parteistellung im Anzeigeverfahren.
§ 10 Abs 5 nö BauO
Die Bestätigung gem § 10 Abs 5 nö BauO ist nicht als Bescheid zu qualifizieren. Die Grundeigentümer erlangen durch das gesetzlich normierte Einwilligungserfordernis bezüglich der Grenzänderungen Parteistellung im Anzeigeverfahren.