§ 364 Abs 2 ABGB
Bei starken Regenfällen auftretende gebrauchs- oder substanzgefährdende Überschwemmungen von Räumlichkeiten widersprechen der Ortsüblichkeit.
OGH 27.2.2007, 1 Ob 263/06t
§ 364 Abs 2 ABGB
Bei starken Regenfällen auftretende gebrauchs- oder substanzgefährdende Überschwemmungen von Räumlichkeiten widersprechen der Ortsüblichkeit.
OGH 27.2.2007, 1 Ob 263/06t