§ 5 AWG 2002
Der Autor veranschaulicht anhand einer Übersicht über einschlägige EuGH-Entscheidungen die Schwierigkeiten, die die Abgrenzung zwischen Abwertungsverwertungsvorgängen und industriellen Produktionsprozessen aufwerfen und informiert über eine Mitteilung der Kommission, in der diese die Abgrenzungsmerkmale zwischen Abfall und Nebenprodukten konkretisiert. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zu den Vorgaben der neuen Abfallrahmen-Richtlinie Stellung.