Zusammenfassung: Der Autor unterzieht die in einer Regierungsvorlage für ein neues Bundes-Umwelthaftungsgesetz enthaltenen Rahmenbedingungen für eine Umweltbeschwerde, die lediglich eine behördliche Mitteilungspflicht, nicht aber eine Verpflichtung zur Veranlassung von Vermeidungs- oder Sanierungsmaßnahmen implementieren, einer kritischen Analyse. Dabei vertritt er die Ansicht, dass dieses Modell sowohl mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben als auch dem gebotenen Rechtsschutz und dem Rechtsstaatsprinzpnicht in Einklang zu bringen ist.