§ 13 ÖkostromG
Die endgültige Bestimmung des Unterstützungstarifs erfordert die Einstellung des Beschwerdeverfahrens bezüglich der vorläufigen Festlegung des Tarifs wegen Gegenstandslosigkeit.
VwGH 31.7.2006, 2006/05/0051
§ 13 ÖkostromG
Die endgültige Bestimmung des Unterstützungstarifs erfordert die Einstellung des Beschwerdeverfahrens bezüglich der vorläufigen Festlegung des Tarifs wegen Gegenstandslosigkeit.
VwGH 31.7.2006, 2006/05/0051