§ 7 Abs 5 AWG 2002
Die Durchführung eines Ausstufungsverfahrens für Abfälle setzt die Zulässigkeit deren Einbringung in eine Deponie voraus.
VwGH 6.7.2006, 2006/07/0021
§ 7 Abs 5 AWG 2002
Die Durchführung eines Ausstufungsverfahrens für Abfälle setzt die Zulässigkeit deren Einbringung in eine Deponie voraus.
VwGH 6.7.2006, 2006/07/0021