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Räumliche und inhaltliche Grenzen eines Auftrags nach § 35 Abs 2 nö NSchG 2000

Natur - UmweltschutzFerdinand KerschnerRdU-LSK 2007/38RdU-LSK 2007, 93 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 35 Abs 2 nö NSchG 2000

Auch ein Auftrag zur Konzeption eines Sanierungsplans kann nur eine Abänderung des geschaffenen Zustands vorsehen, nicht aber einen darüber hinausgehenden Ausgleich für die Rechtsverletzung anordnen.

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