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Voraussetzungen für die Annahme eines Eingriffs ins Landschaftsbild

Natur - UmweltschutzFerdinand KerschnerRdU-LSK 2007/37RdU-LSK 2007, 93 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 3 Z 2 oö NSchG 2001; § 9 Abs 1 oö NSchG 2001

Die Qualifikation einer (Bau-)Maßnahme als Eingriff in das Landschaftsbild setzt eine prägende optische Veränderung des Landschaftsbilds voraus.

VwGH 22.11.2006, 2003/10/0239

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