Zusammenfassung: Der Autor unterzieht die Eckpunkte des derzeit noch in Entwurfsform vorliegenden Bundes-Umwelthaftungsgesetzes einer ersten Analyse. Aufbauend auf einer Darstellung des sachlichen Geltungsbereichs nimmt Kerschner auch zur Implementierung des Verursacherprinzips Stellung, übt aber Kritik an der Effektivität der Umweltbeschwerde. Erwägungen zum Erfordernis einer zivilrechtlichen Umwelthaftung runden den Beitrag ab.