§ 74 Abs 2 GewO 1994; § 81 Abs 1 GewO 1994
Der VwGH beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Änderung einer Betriebsanlage und erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Bewilligung nach § 81 GewO 1994 auch die bereits genehmigte Betriebsanlage umfassen muss.