§ 77 Abs 1 GewO 1994
Sofern sich die Bewilligungsfähigkeit einer Betriebsanlage aus der Betriebsbeschreibung ableiten lässt, ist die Vorschreibung von Auflagen entbehrlich.
VwGH 26.04.2005, 2001/04/0207
§ 77 Abs 1 GewO 1994
Sofern sich die Bewilligungsfähigkeit einer Betriebsanlage aus der Betriebsbeschreibung ableiten lässt, ist die Vorschreibung von Auflagen entbehrlich.
VwGH 26.04.2005, 2001/04/0207