Zusammenfassung: Eine durch Heizöl verursachte Gewässerverschmutzung im Ausmaß von mindestens 2000 m² verbunden mit einer Bodenverunreinigung durch 500 Liter Heizöl erfüllt den Tatbestand des § 180 StGB .
Rechtsgrundlagen: § 180 StGB; § 181 StGB
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