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Altauto - kein Abfall bei Betriebsbereitschaft

UmweltrechtEva Schulev-Steindl (Glosse)RdU 2006/129RdU 2006, 172 - 174 Heft 4 v. 1.12.2006

§ 2 Abs 3 Z 2 AWG 2002; § 15 Abs 1 AWG 2002; § 73 Abs 1 AWG 2002

Ein noch in bestimmungsmäßigem Gebrauch stehendes Fahrzeug kann nicht als Abfall qualifiziert werden. Die Qualifikation als Verpflichteter einer Behandlungsanordnung setzt nicht die Eigentümerstellung voraus.

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