§ 2 Abs 3 Z 2 AWG 2002; § 15 Abs 1 AWG 2002; § 73 Abs 1 AWG 2002
Ein noch in bestimmungsmäßigem Gebrauch stehendes Fahrzeug kann nicht als Abfall qualifiziert werden. Die Qualifikation als Verpflichteter einer Behandlungsanordnung setzt nicht die Eigentümerstellung voraus.