§ 78 Abs 2 GewO 1994
Sofern die eigenmächtigen Abweichungen vom ursprünglichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid nicht bescheidmäßig bewilligt wurden, sind die im Genehmigungsbescheid auferlegten Auflagen uneingeschränkt zu befolgen.
VwGH 17.11.2005, 2003/04/0104