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Betriebsanlagenrecht - Errichtung einer Lärmschutzwand als genehmigungsfreie Anlagenänderung

UmweltrechtEva Schulev-Steindl (Glosse)RdU 2006/66RdU 2006, 88 - 90 Heft 2 v. 1.5.2006

§ 81 Abs 2 Z 9 GewO; § 74 Abs 2 GewO

Der Bau einer Lärmschutzwand ist als bewilligungsfreie Änderung einer Betriebsanlage zu qualifizieren.

VwGH 14.09.2005, 2001/04/0047

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