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Tir Abfallwirtschaftskonzept - Festlegung öffentlicher Behandlungsanlagen gesetzwidrig

UmweltrechtRdU 2006/65RdU 2006, 83 - 87 Heft 2 v. 1.5.2006

§ 5 Abs 3 lit c TAWG; § 9 Abs 1 TAWG; § 9 Abs 2 TAWG; § 8a Tir Abfallwirtschaftskonzept

Die Erfassung einer öffentlichen Abfallbehandlungsanlage im Tiroler Abfallwirtschaftskonzept setzt zwingend den Abschluss einer zivilrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land Tirol und dem Anlagenbetreiber voraus.

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