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Wasserpolizeilicher Auftrag: Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Grundeigentümers

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2005/47RdU-LSK 2005, 168 Heft 4 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Eine wasserpolizeiliche Anordnung iSd § 138 Abs 1 WRG kann Sich nur gegen den Liegenschaftseigentümer richten. Die passive Duldung einer eigenmächtigen Neuerung kann nicht als " Aufrechterhaltung und Nutzung" eines konsenslosen Zustands qualifiziert werden.

VwGH 16.12.2ßß4, 2004/07/0065

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