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Keine Geltendmachung von Nachbarrechten durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2005/42RdU-LSK 2005, 167 Heft 4 v. 1.12.2005

§ 74 Abs 2 GewO 1994; § 75 Abs 2 GewO 1994; § 18 WEG 2002; § 8 AVG

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine gewerbebehördlichen Nachbarrechte. Ein Nachbar einer Betriebsanlage besitzt keinen Anspruch auf Beschränkung der Luftschadstoffemissionen.

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