§ 77 Abs 1 GewO 1994; § 79 Abs 1 GewO 1994
Zivilrechtliche Erfüllungshindernisse einer Auflage (in concreto: Einwilligungserfordernis der Wohnungseigentümergemeinschaft) stehen der Zulässigkeit einer Auflage nicht entgegen.
VwGH 16.02.2005, 2004/04/0123